Fallenjagd

Fallenjagd mit der Kastenfalle

Die Kastenfalle eignet sich für den Lebendfang und darin liegt der Vorteil. Ungewollt gefangene Tiere können somit wieder freigelassen werden. Die Fallen müssen deshalb 2x täglich (früh und abends) kontrolliert werden. Die Falle muss abgedunkelt und die Verletzungsgefahr ausgeschlossen sein. Für den Fang von Fuchs, Dachs, Marderhund und Waschbär sollte der Innenraum mindestens L/B/H 130cm x 25cm x 35 cm betragen. Für Marder und Iltis mindestens L/B/H 100cm x 20cm x 25 cm. Für den Eigenbau einer solchen Falle aus Holz bzw. Multiplex hier eine Bauanleitung mit Stückliste und kurzer Baubeschreibung.

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hier die Bauanleitung

als pdf -> Kastenfalle-Bauanleitung.pdf

 

Bitte beachten Sie die regionalen Gesetze für den Fang von Wildtieren und inbesondere die festgelegten Jagd- und Schonzeiten.

Ein Kommentar:

  1. Bitte beachtet die regionale Jagd- und Schonzeiten. Hier die Jagdzeiten für die mögliche Fallenjagd auf Raubwild und Raubzeug im Raum Sachsen gemäß der Verordnung über die Jagdzeiten vom 2. April 1977 (BGBl. I S. 531), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. April 2002 (BGBL. I S. 1487) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Neuregelung jagdrechtlicher Vorschriften vom 27. August 2012 (SächsGVBl. S. 518):
    • Luchs, Wolf, Wildkatze, Fischotter und Mauswiesel sind ganzjährig geschont.
    • Fuchs, Dachs, Marderhund, Waschbär, Mink und Nutria sind ganzjährig jagdbar unter Beachtung von § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (Schutz der Elterntiere), (Setz- und Brutzeiten: 1. März bis 15. Juni bzw. 1. April bis 15. Juli)
    • Baummarder und Steinmarder vom 16.Oktober bis 28. Februar
    • Iltis und Hermelin vom 01. August bis 28.Februar